Der Rhein-Pfalz-Kreis hat für seine Musikschule zum 01. Oktober 2024 eine Teilzeitstelle für eine
Lehrkraft im Instrumentalfach Gitarre (m/w/d)
(Entgeltgruppe 9b TVöD)Wesentliche Aufgabengebiete:
Der Lehrauftrag umfasst derzeit 19.33 Jahreswochenstunden und beinhaltet den Instrumentalunterricht in allen Alters- und Leistungsstufen, sowohl im Einzel-, als auch im Partner- und Gruppenunterricht. Gesucht wird eine Lehrkraft, die zum einen ab dem Grundschulalter die instrumentale und technische Basis auf der akustischen Gitarre vermittelt, zum anderen im weiterführenden Unterricht die stilistische Bandbreite des Gitarrenspiels, auch unter Einbeziehung der E-Gitarre, unterrichtet. Ergänzend dazu ist je nach persönlichem Schwerpunkt die Leitung von Ensemble- und / oder Band-Besetzungen Teil des Lehrauftrags.
Die Teilzeitstelle ist mittelfristig ausbaubar. Bei Bedarf kann der Stellenanteil auch auf zwei Personen aufgeteilt werden.
Wir erwarten insbesondere:
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium an einer Musikhochschule bzw. ein entsprechend zu erwartender Studienabschluss, oder eine vergleichbare Qualifikation nach TVöD. Der Nachweis einer pädagogischen Qualifikation ist erwünscht.
Er ermöglicht durch flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gewährt die im Öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (u. a. Zusatzversorgung, Job-Ticket, Entgelt nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bzw. Beamtenbesoldung, Jahressonderzahlung, 30 Tage Urlaubsanspruch bei 5-Tage-Woche,).
Zudem ermöglichen wir unseren Mitarbeitenden neben internen und externen Fachseminaren gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, wie z.B. Angestelltenlehrgänge I und II sowie Fortbildungsqualifizierung im Beamtenbereich.
Wenn Sie sich für unser Team entscheiden, erwartet Sie ein krisensicherer und zukunftsorientierter Arbeitgeber mit modernen und freundlich ausgestatteten Büros, gutem kollegialen Klima, Betriebssportgemeinschaft und Vieles mehr.
Bewerbungen behinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erhalten Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug.
Die Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften, die sich entsprechend ergänzen, ist denkbar.