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Der Rhein-Pfalz-Kreis hat für seine Musikschule zum 10.08.2026 eine Teilzeitstelle für eine

Lehrkraft im Fach Singen mit Kindern/Schulchor (m/w/d)

(Entgeltgruppe 9b TVöD)
neu zu besetzen.

Wesentliche Aufgabengebiete:

Der Lehrauftrag umfasst zwei Stunden. Die Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis beabsichtigt, mit einer Grundschule im Landkreis gemeinsam ein Ganztagskonzept mit musikalischem Schwerpunkt zu entwickeln. Dabei soll das Singen mit Kindern ab der ersten Jahrgangsstufe ein wichtiger Bestandteil sein und die Basis für den Aufbau eines Schulchores bilden. Im ersten Jahr ist vorgesehen, mit den neu beginnenden Ganztagsklassen einmal wöchentlich zu singen.

Wir erwarten insbesondere:

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes musikpä- dagogisches Studium an einer Musikhochschule oder eine vergleichbare Qualifikation nach TVöD. Gewünscht wird ein Studienabschluss im Fach Kinderchor- und Jugendchorleitung sowie Erfahrung in der Solmisation und der Stimmbildung mit Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus werden Fähigkeiten im Klavierspiel erwartet. Kenntnisse in der Arbeit mit Singklassen sind von Vorteil. Aufgrund der dezentralen Struktur der Kreismusikschule ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. 

Das Kollegium der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis setzt sich aus 48 fest angestellten Lehrkräften zusammen. Der Rhein-Pfalz-Kreis bietet mit seiner attraktiven Lage in der Metropolregion Rhein-Neckar ein attraktives Arbeits- und Lebensumfeld.

Bewerbungen behinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erhalten Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug.